Dipl.-Psych. Schirin Garkisch

Verhaltenstherapie für Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 18 Jahren       

In der diagnostischen und therapeutischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist es sinnvoll, diese als Teil eines Systems zu verstehen. Deshalb ist die Kommunikation mit den verschiedenen Teilsystemen wie Familie, Schule und Kindergarten, Ärzten, Kliniken und anderen Institutionen neben der direkten Interaktion mit dem Kind bzw. der/dem Jugendlichen wichtiger Bestandteil des therapeutischen Prozesses.

Diagnostische Abklärung:
Die Diagnostikphase umfasst fünf bis sechs Termine und beinhaltet folgende Bausteine:

  1. Erstgespräche mit Eltern und den betroffenen Kindern bzw. Jugendlichen zur Erfassung der biographischen Anamnese und Klärung von Therapiezielen und -motivation
  2. Verwendung von Fragebögen, psychometrischen, z. T. computergestützten und projektiven Testverfahren sowie Verhaltens- und Interaktionsbeobachtung
  3. Diagnostisches Abschlussgespräch mit Eltern und ggf. mit der/dem Jugendlichen

Therapieverlauf:

  1. Bei Vorliegen einer Therapieindikation Antragstellung auf Kurz- oder Langzeittherapie (24 bis 60/maximal 80 Sitzungen plus Bezugspersonensitzungen/Elternarbeit) seitens der Versicherungsnehmer mit Unterstützung der Therapeutin
  2. Verhaltenstherapeutische Einzelbehandlung mit Kind oder Jugendlichem/r: i.a. ein Termin à 50 Min pro Woche
  3. Begleitende Elternberatung, die Häufigkeit wird individuell angepasst, i.a. ein Termin à 50 Min nach vier Terminen des Kindes/Jugendlichen
  4. Bei Bedarf vereinzelt Einbeziehung weiterer Bezugspersonen (z.B. aus dem Kindergarten, der Schule)

Kosten:
Kosten werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Ärzte (GOP/GOÄ) privat in Rechnung gestellt. Bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten erfolgt in der Regel eine weitgehende Kostenübernahme durch die betreffenden Kostenträger. Inwieweit Ihre Private Krankenversicherung die Kosten für eine Psychotherapie erstattet, hängt von Ihrer Versicherung und dem gewählten Tarif ab. Bei Unsicherheiten diesbezüglich bitte ich Sie, dies frühzeitig mit Ihrer Krankenversicherung direkt abzuklären. Gerne unterstütze ich Sie dann bei der Antragstellung.

Auf Wunsch können die Kosten auch von Ihnen auf Selbstzahlerbasis übernommen werden.